An der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht: Bleiben nordrhein-westfälische Kommunen auch bei uneinheitlicher Abstimmung ihrer Vertreter in den Gremien privatrechtlicher Gesellschaften handlungsfähig?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Kai AbruszatBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 09.01.2015
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