War aus Sicht der Landesregierung das Halten eigener Anteile an StadlerRail durch den früheren Vorsitzenden der RAG-Stiftung bei gleichzeitiger RAG-Stiftungs-bedingter-Mitgliedschaft im Verwaltungsrat von StadlerRail mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Vorschriften der RAG-Stiftung vereinbar?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Horst BeckerBeantwortet von:Ministerpräsident/in
Veröffentlicht am 24.05.2019
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