Verbleib von Senaten eines OLG Rheinland-Pfalz mit Präsidialsitz in Zweibrücken und in Koblenz
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Dr. Axel WilkeBeantwortet von:Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 27.06.2011
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