Antwortpraxis der Staatsregierung bei Abgeordnetenanfragen im Lichte des jüngsten BVerfG-Urteils zum Interpellationsrecht vom 7.11.2017
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Rico Gebhardt, Klaus BartlBeantwortet von:Sächsische Staatskanzlei
Veröffentlicht am 07.12.2017
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