Vermögensauseinandersetzung gemäß Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
André SchollbachBeantwortet von:Sächsische Staatskanzlei
Veröffentlicht am 18.12.2015
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