Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juli 2015
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Ulla JelpkeBeantwortet von:Auswärtiges Amt
Veröffentlicht am 16.09.2016
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