Klarstellung gefordert: Wie sind Geschwisterkindermäßigungen bei Kindern, die nicht am Wohnsitz betreut werden, auszulegen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Marcel Hafke, Dr. Björn Kerbein, FDP
Beantwortet von: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Veröffentlicht am 08.12.2016
PDF herunterladen
4 Seiten
— als Text
— Quelle