Klarstellung gefordert: Wie sind Geschwisterkindermäßigungen bei Kindern, die nicht am Wohnsitz betreut werden, auszulegen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Marcel Hafke, Dr. Björn KerbeinBeantwortet von:Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Veröffentlicht am 08.12.2016
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